Zu folgenden Punkten einige Hinweise:
Verkehrsrecht
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Der Verkehr soll fließen, aber das Risiko zu verunglücken soll für alle Verkehrsteilnehmer klein bleiben.
Wichtige Teile des StVG sind die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die StVO stellt eingehende Verkehrsregeln auf, die StVZO enthält Bestimmungen über den Zugang von Menschen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr.
Von Fahrrädern gehen vergleichsweise geringe Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer aus. Radfahrer sind aber im Straßenverkehr selbst stark gefährdet. Der PKW, aber auch andere Kraftfahrzeuge, sind die gefährlichen Kollisionspartner.
Jeder Radfahrer muss deshalb umsichtig fahren, möglichst Radwege benutzen und vor allem von den Kraftfahrzeugfahrern rechtzeitig gesehen werden.
SeitenanfangSchutzhelm tragen
Schutzhelme können Unfälle nicht verhindern, aber die Unfallfolgen mindern. Bei schweren Stürzen kann der Helm lebensrettend sein.
Der Helm muss gut passen und fest sitzen. Er soll nicht nur beim ersten Anprall schützen.
ACHTUNG:
Wir empfehlen Ihnen dringend, einen zugelassenen Schutzhelm zu tragen. Ihr ZEG-Fachhändler berät Sie gerne beim Kauf eines geeigneten Modells.
SeitenanfangKleidung
Eng anliegende Kleidung bewahrt davor »hängen zu bleiben«, atmungsaktive Kleidung schafft ein gutes Klima, helle Kleidung kann von anderen besser gesehen werden. Lassen Sie sich bei der Auswahl fachlich beraten.
SeitenanfangFahrverhalten
Pegasus Fahrräder haben zwar leistungsfähige Bremsen, der Radfahrer kann aber nur bestimmte Verzögerungen »auf die Straße« bringen. Auf weichem Untergrund verlängern sich die Bremswege zusätzlich, ebenfalls bei starker Beladung.
Der Bremsweg ist außerdem abhängig von Ihrer Geschicklichkeit (Reaktionszeit, Schwerpunktverlagerung nach hinten, etc.) und der Geschwindigkeit (doppelte Geschwindigkeit ergibt vierfachen Bremsweg!).
Üben Sie die Bremsvorgänge stufenweise ein!
Auch andere sind mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs. Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand und machen Sie sich rechtzeitig bemerkbar. Rechnen Sie mit falschen Reaktionen dieser Personen, vor allem bei Kindern!
Schonen Sie die Landschaft, durch die Sie so gerne fahren!
SeitenanfangKindertransport
Wer mindestens 16 Jahre alt ist, darf Kinder mit dem Fahrrad befördern: hinter dem Lenker, hinter dem Fahrer oder im Anhänger. Beachten Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrrades und die genauen Angaben des Herstellers Ihres Kindersitzes oder -anhängers! Für den Transport müssen Kinder gesichert werden. Anschnallen und Schutzhelm tragen bewahren das Kind vor Schäden.
Ihr ZEG-Fachhändler bietet Ihnen eine Auswahl von Sitzen und Anhängern an, sorgt für korrekte Montage und berät Sie, damit Sie Ihr Kind sicher transportieren können.
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