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E-Bike

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?

Umgangssprachlich hat sich die Bezeichnung E-Bike für alle elektrisch betriebenen oder unterstützten Fahrräder etabliert. Im Straßenverkehr wird allerdings zwischen Fahrrädern und KFZ unterschieden. Darum ist wichtig zu wissen:

Fahrräder mit einer Tretunterstützung bei einer Antriebsleistung bis 250 Watt gelten offiziell als Pedelecs. Der Begriff setzt sich aus dem englischen „Pedal Electric Cycle“ zusammen und beschreibt die Antriebsart des Rades, bei dem der Fahrer selber treten muss und vom elektrischen Motor lediglich unterstützt wird. Pedelecs, oder eben auch E-Bikes dieser Art, gelten im Straßenverkehr offiziell als Fahrräder.

Mittlerweile gibt es Pedelecs, bei denen man dank leistungsstärkerer Tretunterstützung bis zu 45 km/h schnell wird, die sogenannten S- oder Speed-Pedelecs. Sie gelten, gemeinsam mit den selbstfahrenden E-Bikes die, einem Elektromofa gleich, über einen Drehgriff mit elektrischem Schub gesteuert werden, laut StVZO als KFZ.

Besteht eine Helm-/Führerschein- und Versicherungspflicht?

E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, gelten laut StVZO als „normale“ Fahrräder und  haben somit keine Helm-/Führerschein- und Versicherungspflicht.

Selbstfahrenden E-Bikes und S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, gelten als KFZ. Das Fahren dieser Bikes ist nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Ein geeigneter Schutzhelm sowie eine Mofa-Versicherung (Mofa-Kennzeichen) sind ebenfalls Pflicht. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir allerdings IMMER das Tragen eines Fahrradhelms.

Wo darf mit dem E-Bike gefahren werden?

Ein E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 km/h gilt rechtlich gesehen als Fahrrad, wenn vorhanden, muss man mit einem E-Bike darum auf dem Radweg fahren. Selbständig fahrende E-Bikes und S-Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kfz, für sie gilt Straßengebot. Ausnahmen: der Radweg ist durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben, außerhalb geschlossener Ortschaften oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.

Muss das Fahrrad oder E-Bike den Vorschriften der StVZO entsprechen?

Für Fahrrad wie für E-Bike gilt: auf öffentlichen Straßen genutzt, ist eine StVZO konforme Ausstattung zwingend erforderlich:

 

  • ein weißer Scheinwerfer vorne

  • ein rotes Rücklicht hinten

  • ein weißer Reflektor vorne

  • ein roter Reflektor hinten (nicht höher als 600 mm vom Boden gemessen montiert)

  • ein roter Großflächenreflektor (Z-Rückstrahler)

  • je zwei gelbe Speichenreflektoren in den Laufrädern oder weiße Reflexstreifen an den Reifen oder Felgen

  • zwei voneinander unabhängigen Bremsen

  • zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Reflektoren

  • eine helltönende Glocke

 

Die Beleuchtungs-Bauteile (Schweinwerfer, Rücklicht und Reflektoren) müssen vom Kraftfahrzeug-Bundesamt zugelassen sein. Zu erkennen ist das an der K-Nummer, die auf dem jeweiligen Bauteil angebracht sein muss (Beispiel: - K123456).

Welche Auswirkungen hat Witterung auf den E-Bike-Betrieb?

Generell ist die Technik kälteresistent, allerdings schränken tiefe Temperaturen die Leistungsfähigkeit der Akkus erheblich ein, da sich die Reichweiten durch fallende Temperaturen erheblich reduzieren. Idealer Weise lagern die Akkus bei 10-20 Grad, deutlich tiefere Bereiche können den Akku beim Laden schädigen.

Wie überwintern E-Bike und Batterie?

Sie können Ihr E-Bike das ganze Jahr über nutzen. Wenn Sie im Winter lieber eine Pause machen, sollten Sie vor der Lagerung Ihres E-Bikes den Akku zu entfernen, das Rad gründlich waschen und nach dem Trocknen mit einem Wachsspray einsprühen. Ideal überwintert es in einem trockenen Raum mit konstanter Temperatur. Laden Sie die Batterien zu 50-70 Prozent auf und lagern Sie sie trocken und frostfrei. Nehmen Sie das Ladegerät dann aus der Steckdose. Und noch ein Tipp: wenn Sie sich eine Notiz im Kalender machen, in der ersten Januarwoche die Batterien wieder 50-70 Prozent nachzuladen und bei der Gelegenheit auch gleich die Reifen aufzupumpen, können Sie Ihr E-Bike pünktlich zum Frühjahr wieder aus dem Winterschlaf wecken!

Schadet das Zwischenladen der Batterie?

Dank moderner Lithium-Ionen-Technologie, braucht man heute keine Angst mehr zu haben vor dem so genannten „Memory-Effekt“. Früher sorgte unvollständiges Laden zur Absenkung der Ladekapazität, heute raten Experten sogar zum Zwischenladen: so lässt sich nämlich innerhalb von ein bis zwei Stunden – etwa in der Mittagspause einer ausgedehnten E-Bike-Tour - die Reichweite beträchtlich erhöhen. Beim E-Biken im Ausland den Adapter-Stecker nicht vergessen!

Wie kann das E-Bike transportiert werden?

Generell können Sie Ihr E-Bike wie jedes normale Fahrrad transportieren, durch das leicht erhöhte Gewicht allerdings, eignet sich der Dachgepäckträger für`s Auto allerdings nicht. Besser: ein Heckträger. Den Akku sollten Sie während der Fahrt separat im Kofferraum aufbewahren.

Wie teuer ist eine Akkuladung?

Je nach Stromtarif und Akkugröße liegen die Kosten für eine Akkuladung bei 8-10 Cent. Gerechnet auf 100 Kilometer sind Sie mit 10 Cent pro 100 Kilometer äußerst preisgünstig unterwegs.

Welche Werte geben mir Informationen über die Kapazität des Akkus?

Die Kapazität des Akkus (Wh) setzt sich aus zwei Werten zusammen: zum einen aus der Spannung (Volt), die wahlweise bei 26V (bei älteren Modellen), 36V oder 48V liegt, und zum anderen aus den Amperestunden (8 Ah, 10 Ah, 11 Ah, 12 Ah, 15 Ah, 17 Ah,...). Die Multiplikation beider Werte ergibt die gespeicherte Energie im Akku z.B. 36V x 11 Ah = 396 Wh.

Welche Faktoren spielen bei der Reichweite pro Akku-Ladung eine Rolle?

Viele Faktoren haben einen erheblichen Einfluss auf die Akku-Reichweite: neben der Topographie der Strecke, also dem Anteil an Anstiegen und Abfahrten, ist der Luftdruck entscheidend, sowie das Gesamtgewicht des E-Bikes. Die unterschiedlichen Antriebssysteme bieten i.d.R. verschiedene Unterstützungsintensitäten und hier gilt: je höher der Unterstützungsgrad, desto höher der Akkuverbrauch und damit, umso geringer die Reichweite. Weitere Faktoren sind z.B. die Witterung und der gewählte Gang der Schaltung. Eine Besonderheit bieten Rekupertaionslösungen: mit ihnen lässt sich Energie zurückgewinnen und damit die Reichweite erhöhen. Allerdings gilt das NICHT bei Mittelmotoren. Die Angaben der Hersteller sind generell als Richtwerte zu sehen. Die Reichweite heutiger Akku-Systeme beträgt im Durchschnitt 80-100 Kilometer.

Wie lange „lebt“ mein Akku?

Die Lithium-Ionen-Akkus, die heute in den meisten E-Bikes verbaut sind, haben nicht nur eine lange Lebensdauer, sie sind auch umweltfreundlicher und leichter als ihre Vorgänger, die Blei-Akkus. Außerdem haben sie eine hohe Speicherkapazität von bis zu 180 Wh/kg und der früher viel gefürchtete Memory-Effekt, tritt bei den heutigen Modellen auch nicht mehr auf. Somit kann und sollte der Akku auch geladen werden, wenn er noch nicht leer gefahren ist. Die gängigen Hersteller geben an, dass der Akku ca. 700 bis 1000 komplette Ladezyklen durchlaufen kann, bis er spürbar an Kraft verliert. Eine Nachladung bedeutet dabei auch nur einen halben Ladezyklus. Bei einer durchschnittlichen Reichweite von 80 Kilometern pro Ladezyklus, kommt ein Akku demnach auf eine Gesamtreichweite von 56.000 bis 80.000 Kilometern.

Wie und wo kann der Akku geladen werden?

Wichtig: verwenden Sie ausschließlich das Original-Ladegerät. Das geht in der Regel direkt am Fahrrad. Bei den meisten Modellen kann man den Akku auch vom Rad nehmen und ihn separat laden. Die optimale Ladetemperatur liegt bei 10-20 Grad, generell eignen sich zum Laden, wie zum Lagern des Akkus beheizte Räume am besten.

Darf ich mit meinem E-Bike Kinder in einem Kinderanhänger ziehen?

Laut §21 Abs. 3 StVO gilt: der Transport mit normalen Pedelecs, also den E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, ist erlaubt. Der Transport von Kindern im Kinderanhänger mit selbständig fahrenden E-Bikes und S-Pedelecs bis 45 km/h ist verboten.

Bußgelder und Strafen

Versicherungskennzeichen

Selbständig fahrende E-Bikes und S-Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kfz. Sie brauchen ein Nummernschild und sind damit pflichtversichert. Wird ein Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet und montiert ist, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die laut Bußgeldkatalog mit 10 € geahndet wird. E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h müssen, ebenso wie Fahrräder, nicht versichert werden.


Profiltiefe

Wenn bei einem selbstfahrenden E-Bike oder S-Pedelec die Profiltiefe weniger als 1 Millimeter beträgt, kann die nach §36 Abs. 2 StVZO fällige Strafe bis 50 € und drei Punkte in Flensburger Zentralregister bedeuten.


Fahren unter Alkoholeinfluss

E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten als Fahrrad. Wer demnach beschwipst aufs E-Bike steigt, kann ungestraft davon kommen. Mit 1,6 Promille im Blut allerdings, gilt man als „absolut fahruntüchtig“ und begeht eine Straftat. Doch schon ab 0,3 Promille kann die Fahrt als Ordnungswidrigkeit gelten, dann nämlich, wenn ein Unfall passiert. Neben einem Bußgeld drohen dann eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) sowie der Verlust des Autoführerscheins.
Selbstfahrende E-Bikes und S-Pedelecs mit einer Motorleistung bis 45 km/h gelten als KFZ und darum greifen hier beim alkoholisierten Fahren die gleichen Gesetze wie beim Autofahren: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille am Steuer eine Straftat.

Wodurch erreicht ein E-Bike ein geringes Gesamtgewicht?

E-Bikes sind generell schwerer als normale Fahrräder. Das liegt zum einen am zusätzlichen Gewicht von Motor und Akku, zum anderen ist es wegen der erhöhten Kraft, die auf das gesamte Rad wirkt, in einigen Bereichen zusätzlich verstärkt, was das Rahmengewicht erhöht. Man kann allerdings, ebenso wie bei einem „normalen“ Fahrrad, durch Materialauswahl das Gesamtgewicht verringern. Ebenso wie durch die Wahl der Komponenten: je weniger zusätzliche Teile wie z.B. Federgabel, Dämpfer, voluminöse Reifen, Verstellmöglichkeiten usw. am Rad verbaut sind, umso geringer ist das Gesamtgewicht.

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